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Benutzer GKr schrieb: > Benutzer RSH schrieb: > > Hallo, > > ja mit dem Köpfchen ist das so eine Sache. Auf jeden Fall > > sollte dann nicht nur das geschrieben werden was einem in den > > Kram passt. > > 1. Solche Telefonanrufe sind u n e r l a u b t e Telefonwerbung > > gegenüber Privatpersonen. > > 2. Grundsätzlich sind aber telefonische Vertragsabschlüsse > > möglich. > > Jedoch ist bei Verträgen nach dem Fernabsatz ein 14tägiges > > Widerrufsrecht,ab Erhalt einer wirksamen Widerrufsbelehrung in > > Textform, vorgesehen. (§126 b BGB) > > Wenn die Widerrufsbelehrung gar nicht oder nicht ordnungsgemäß > > erfolgt, kann unbefristet widerrufen werden.Auf jeden Fall > > müssen z w e i übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben > > werden damit ein Vertrag zustande kommt. > > 3. Der Mitschnitt eines Telefongesprächs ohne Einwilligung der > > angerufenen Privatperson ist unzulässig. > > > > Jurist bin ich nicht, Köpfchen hab ich nicht. > > Habe nur aufmerksam gelesen was in den Foren so alles kundgetan > > wird. > > MfG RSH > > Nicht zu vergessen die Schufa-Klausel wegen der > Bonitätsprüfung. > Und der Zustimmung zum Bankeinzug-Verfahren. > § 147 regelt übrigens nur die Annahmefrist von Verträgen. > Was diese Bezugnahme in einem anderen Beitrag hier bedeuten > soll, habe ich nicht verstanden. > > Fazit: > Das ist Bauernfängerei und Nepp. > Aber für den Endkunden, wenn er weiß, wie, relativ leicht zu > vermeiden bzw. wieder in Ordnung zu bringen: > > 1. Sich gar nicht erst auf solche Telefonanrufe einlassen. > Nicht aus falsch verstandener Höflichkeit antworten und in > einen Dialog verwickeln lassen. "Nein, danke." und auflegen > reicht völlig. > > 2. Im Falle einer durchgeführten Preselection erhält der > Endkunde in jedem Fall eine schriftliche Benachrichtigung von > der Deutschen Telekom hierüber inkl. Terminnennung und der > Information, auf welchen Carrier umgestellt wird. > Dieser Preselection, sofern sie nicht gewünscht ist, durch > einen einfachen Anruf bei der Deutschen Telekom über 0800 330 > 1000 widersprechen. Sie wird dann innerhalb eines Tages > aufgehoben. > > 3. Kommt eine Rechnung von einem solchen Anbieter, dieser > schriftlich widersprechen, auf die telefonische beauftragte > Aufhebung der Preselection hinweisen. > > 4. Mahnungen etc. ignorieren, gegebenenfalls sammeln und an die > Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt übergeben. > > 5. Im Falles des Eingangs eines Mahnbescheides in jedem Fall > fristgerecht schriftlich widersprechen (Formular hierfür liegt > dem Mahnbescheid bei). Dann bleibt diesem Anbieter nur, zu > klagen. Sofern kein Vertrag abgeschlossen wurde, besteht kein > Grund zur Befürchtung. Mit der Klage wird der Anbieter nicht > durchkommen. > > 6. Im Umstellungsbescheid von der Deutschen Telekom wird der > Carrier genannt, auf den umgestellt wird. Dessen Anschrift läßt > sich über das Internet leicht finden. Dorthin eine Beschwerde > zu senden, den Sachverhalt zu schildern und den Namen des > Anbieters zu nennen, der angeblich mit einem einen > Preselection-Vertrag abgeschlossen hat, macht viel Sinn. Die > Carrier sind für das Vorgehen über Kalt-Akquise und > telefonischen Abschluß von "Verträgen" nicht verantwortlich. > Aber haben durchaus Einfluß auf diese Anbieter, die sie mit > Telefonminuten beliefern. > > 7. Falls der Anbieter Beträge vom Konto abbucht, genügt ein > Widerspruch bei der Hausbank (Begründung nicht nötig) und der > Betrag wird zurückgebucht. > > Alles das empfehle ich allen, die wirklich keinen solchen > schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben: > - Dauerhafte Voreinstellung (Preselection) > mit > - Widerufsbelehrung > - Einverständnis mit einer Schufa-Abfrage > (falls ein Geburtsdatum abgefragt wird, so wird das für eben > eine solche Schufa-Abfrage benötigt) > - Einverständnis mit Bankeinzug-Verfahren. > > GKr
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