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Benutzer GKr schrieb: > Benutzer spl schrieb: > > Benutzer GKr schrieb: > > > - In erster Linie geht es mir darum, darauf hinzuweisen, > > > daß > > > einige Anbieter unlauter vorgehen - über die Akquise, aber > > > auch > > > über das Pressing, das sie auf die Betroffenen ausüben. > > > Somit > > > ist Ihr Kommentar eher wenig konstruktiv, denn ich kann mir > > > nicht vorstellen, daß gerade Sie diese Methoden billigen. > > > > Keineswegs. Mit den anschließend abgeschlossenen Verträgen hat > > das allerdings nichts zu tun. Sie werden dadurch nicht > > unwirksam. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt. > > > Ja. > Was sagen Sie hierzu? > http://www.tariftip.de/news/21347/FlexFon-muss-dubiose-Vertriebspraktiken-unterlassen.html > > Ist doch durchaus vergleichbar. > > > > > - Ich weise in meinem Beitrag darauf hin, daß ein solcher > > > telefonisch abgeschlossener "Vertrag" niemals wird vor > > > Gericht > > > nachgewiesen werden können. > > > > Das wird im Einzelfall zu klären sein und ist eine von der > > Wirksamkeit an sich völlig unabhängige Frage. > > > > Die freie Beweiswürdigung obliegt dem Gericht. Erscheint der > > Kunde dem Gericht auf Grund irgendwelcher Umstände > > unglaubwürdig, kann es einen Vertragsschluss annehmen. > > > Erscheint dem Gericht dagegen der Kläger, in diesem Fall dieser > Anbieter, unglaubwürdig, kann es auch davon ausgehen, daß kein > Vertragsabschluß zustande kam? Richtig? > Wäre ich betroffen, ich würde den deutschen Gerichten > vertrauen. > > > Außerdem, was viele nicht wissen: Beweisen werden muss nur, was > > bestritten wird. Wenn Tele2 also sagt: "Wir haben einen > > Vertrag, Anruf am ... um ... Uhr, Mitarbeiter ..., Notiz ...", > > und der Kunde entgegnet: "Ist mir egal, könnt ihr eh nicht > > beweisen", so ist der Vortrag nicht substanziiert bestritten > > und braucht somit von Tele2 auch nicht bewiesen werden. Der > > Kunde wird zu Recht verlieren. > > > Aber er wird das bestreiten. > Auch wieder nur von mir selbst ausgehend: > In dem Moment, in dem hier eine Klage gegen mich eingeht, gebe > ich sie meinem Anwalt. Der wird dann schon dafür sorgen, daß > alles seine korrekte Form hat. Das ist seine Aufgabe. > Gleiches gilt für eine Verbraucherschutzzentrale, die einem > ebenso juristischen Beistand geben kann. > > > Wie soll denn ein Vertrag überhaupt nachträglich auf Grund > > seiner gerichtlichen Beweisbarkeit stehen und fallen? Ich bitte > > Sie! Ein Gericht gestaltet kein Recht, sondern es erkennt es > > lediglich ("...hat das Gericht für Recht erkannt..."). Die > > Wirksamkeit eines Vertrags kann folglich niemals von einer > > Gerichtsentscheidung abhängen. > > > > > Womit? Sofern er nicht schriftlich vorliegt? Als unerlaubt > > > erstellter Mitschnitt der illegalen telefonischen > > > Kalt-Akquise? > > > > Willigt der Angerufene ein, ist der Mitschnitt verwertbar. Das > > machen inzwischen viele Hotlines nach entsprechender Ansage. > > Mein Broker z.B. immer. > > > Toll. Sie haben einen Broker. > > > Dass das unerlaubte Kaltakquise war, wird das Gericht in diesem > > Zusammenhang nicht interessieren, weil das mit dem Vertrag > > rechtlich nichts zu tun hat. Zivilgerichte werden nicht von > > Amts wegen tätig, sondern sind an die Anträge gebunden. Sie > > müssen zwar Straftaten den Verfolgungsbehörden mitteilen. > > Unerlaubte Telefonwerbung ist aber keine Straftat. Schon > > möglich, dass der Kunde im Gegenzug Unterlassung verlangen > > kann. Vor einer Verurteilung zur Zahlung wird ihn das aber > > nicht bewahren. > > > > Außerdem gibt es Entscheidungen zu Telefonaufträgen, in denen > > bereits detaillierte, plausible Gesprächsnotizen des > > Mitarbeiters als ausreichend angesehen wurden. > > > > So undifferenziert können Sie die Sache also nicht sehen. > > > Offensichtlich. > Was für ein Staat, indem so eine Vorgehensweise rechtens ist. > Und was für eine Branche, die so erbärmliche Methoden anwendet. > > > > Der ja dann auch noch die Pressing-Methode und das > > > Um-die-Sache-Herumgerede aufzeichnet? > > > > Was den Druck betrifft, so sieht das Gesetz genau dafür ja ein > > 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Der Kunde kann es sich 2 Wochen > > lang in Ruhe anders überlegen. Somit ist der Druck kein Grund, > > telefonische Vertragsschlüsse von vornherein auszuschließen. > > Außerdem können Sie ja jederzeit auflegen, was beim Hausierer > > wegen des persönlichen Kontakts schon schwieriger ist. Wenn > > aber mit dem Hausierer unter oftmals größerem Druck > > geschlossene Verträge wirksam sind, wird sich für > > Telefonverträge schwerlich etwas anderes begründen lassen. > > > > Telefonwerbung ist nicht deshalb verboten, weil der Angerufene > > dadurch besonders unter Druck gesetzt würde, sondern wegen der > > unverhältnismäßigen Störung der Privatsphäre. Was Sie wüssten, > > hätten Sie den Auszug des von mir kürzlich zitierten > > BGH-Urteils zur Telefonwerbung gelesen. > > > > spl > > Danke für die freundlichen Ausführungen. > Nein. Nochmal. > Danke für die Ausführungen, sehr freundlich. > > GKr
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